Bizarrer Streit um einen Tisch: Pianist siegt vor Gericht

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Der Straßenmusiker Arne Schmitt sollte 85 Euro Bußgeld zahlen, weil ihm angeblich eine Sondernutzungserlaubnis fehlte. Stattdessen watschte das Gericht die Stadt Dresden ab.

Die Kontrollwut einer Behörde treibt mitunter seltsame Blüten. Das Dresdner Amtsgericht musste jetzt einen Streit um einen kleinen Beistelltisch schlichten. Der gehörte Straßenmusiker Arne Schmitt. Der Vorwurf: Er habe keine Sondernutzungserlaubnis dafür. Der Pianist hatte sich geweigert, der Stadt die 85 Euro Bußgeld zu zahlen.

Arne Schmitt ist bundesweit als Straßenmusiker bekannt. Seit 1997 tourt er mit einem Klavier durch Deutschland und spielt an öffentlichen Plätzen. Im Februar 2015 machte er auf dem Neumarkt in Dresden Station. Längst kennt er die Befindlichkeiten der Behörden und versucht, es ihnen recht zu machen. Er legt regelmäßig Pausen ein, benutzt keinen Verstärker. Trotzdem schaffte er es, den Ärger einer Mitarbeiterin des Dresdner Ordnungsamtes auf sich zu ziehen. Sie störte sich nicht etwa an der Musik oder den Menschengrüppchen, die sich um den Flügel bildeten. Ihr Blick war auf das kleine Tischchen gefallen, das der Künstler neben dem Klavier aufgestellt hatte. Darauf lagen ein Hut für Spenden und CDs. Die Mitarbeiterin witterte einen Verstoß. Für sie war klar: Der Tisch ist ein Verkaufsstand – und dafür bräuchte der Musiker eine Genehmigung. Sie machte Fotos und erstattete Anzeige.

„Man hätte mich doch einfach fragen können”

Schmitt wollte das Knöllchen der Stadt nicht bezahlen. Schließlich fühlte er sich im Recht. Denn er verkaufte nicht etwa CDs, wie die Beamtin vermutete, er verschenkte sie quasi. Wer wollte, konnte dafür eine Spende in den Hut schmeißen. „Ich bin schon mehrmals kontrolliert aber nie auf den Tisch angesprochen worden, zitieren ihn die Dresdner Neuesten Nachrichten. Ich verkaufe nicht, ich bitte nur um Spenden. Man hätte mich doch einfach fragen können.“

Richter Joachim Meißner stellte sich auf die Seite des Künstlers. „Straßenmusik hat es schon in der Antike gegeben und das Sammeln von Geld gehört seit jeher dazu und dafür brauchen die Musiker entsprechende Behältnisse, wie Hüte, Geigenkästen oder eben einen kleinen Beistelltisch“, begründete er dem Blatt aus Dresden zufolge sein Urteil.

Der Richter sprach den Pianisten frei. Die Verfahrenskosten muss die Staatskasse tragen. Arne Schmitt feierte seinen Sieg über das Ordnungsamt. „Ich bin weiter entschlossen mich für die Rechte der Strassenmusik einzusetzen auch wenn es mal länger dauert!“, schrieb er auf seiner Facebookseite mit mehr als 10.000 Followern. Seine Fans haben mitgefiebert: „Ich freue mich riesig für Sie, die Stadt Dresden wäre um eine Attraktion ärmer.“, jubelt eine Nutzerin. „Ich habe Sie mehrmals in Dresden erlebt ich kann nur sagen ganz großes Gänsehautgefühl toll toll toll.“ (clu)

Symbolbild:Minerva Studio/Thinkstock

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